AGB

Nachfolgende Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil des abgeschlossenen Veranstaltungsvertrages zwischen dem Veranstalter und dem Teilnehmer*. Die Durchführung der Fußballcamps, Torwartcamps und des Fußballkindergartens (Veranstaltungen) erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB, sofern keine anderweitigen Abreden getroffen wurden. Mit der Absendung der Anmeldung erklärt der Teilnehmer sein Einverständnis mit den AGBs des Veranstalters.

1. Veranstalter

Vertragspartner des Teilnehmers am Standort Berlin-Wilmersdorf ist

Sportfreunde Charlottenburg-Wilmersdorf 03 e.V.
Beauftragter
Fußballferienschule Berlin-Brandenburg
Frank Sek
Lupsteiner Weg 65
D-14165 Berlin

2. Veranstaltungsort

Der Veranstaltungsort wird dem Teilnehmer mit der Buchungsbestätigung mitgeteilt.

3. Anmeldung

Die Anmeldung ist nur in elektronischer Form mittels das dafür vorgesehene Online Buchungsformular möglich. Anmeldeschluss ist jeweils 2 Tage vor Veranstaltungsbeginn. Nach Anmeldeschluss, spätestens 2 Tage vor Veranstaltungstermin, erhält der Teilnehmer eine schriftliche Zusage (Teilnahmebestätigung) oder Absage. Die Möglichkeit einer Anmeldung nach Anmeldeschluss ist vor Anmeldung bei dem Veranstalter telefonisch oder per E-Mail zu erfragen. Ausschließlich die schriftliche Teilnahmebestätigung des Veranstalters berechtigt zur Teilnahme, soweit auch alle weiteren Teilnahmebedingungen (siehe unter: 4. Teilnahmebedingungen) erfüllt sind. Nach erfolgter Teilnahmebestätigung behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn organisatorische oder besondere Gründe eine Absage erforderlich machen.

Solche Gründe können z.B. sein:

  • geringe Teilnehmerzahl
  • Ausfall von Veranstaltungen wegen Krankheit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen
  • Sperrung des für die Veranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsortes.

Sollte trotz erfolgter Teilnahmebestätigung keine Teilnahme möglich sein oder die Veranstaltung ausfallen, so wird der Veranstalter unverzüglich Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen. Bei Ausfall der Veranstaltung, ganz gleich aus welchem Grund, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Teilnehmergebühren zurückerstattet. Kann die Veranstaltung nach Beginn aus besonderen Gründen nicht fortgeführt werden, erfolgt eine Rückerstattung anteilsmäßig.

4. Teilnahmebedingungen

Teilnehmen können Jungen und/oder Mädchen der für eine Veranstaltung ausgeschriebenen Altersgruppe. Eine Mitgliedschaft in einem Verein oder Verband ist nicht erforderlich. Voraussetzung für die Teilnahme ist:

  • die ordnungsgemäße Anmeldung
  • die Teilnahmebestätigung
  • die rechtzeitige Zahlung der Teilnahmegebühr
  • die rechtzeitige Erbringung von vom Veranstalter geforderten Nachweisen

5. Preise

Es gelten die für die jeweilige Veranstaltung aufgeführten Preise und die dort benannten Preisrabatte. Sofern Preisrabatte von der Erbringung von Nachweisen abhängig gemacht werden, sind diese Nachweise spätestens am ersten Veranstaltungstag dem Veranstalter vorzulegen.

6. Ausfall der Veranstaltung / Stornierungen

Nach erfolgter Teilnahmebestätigung behält sich der Veranstalter vor, die Veranstaltung abzusagen, wenn organisatorische oder besondere Gründe eine Absage erforderlich machen. Solche Gründe können z.B. sein:

  • geringe Teilnehmerzahl
  • Ausfall von Veranstaltungen wegen Krankheit des Veranstalters oder seiner Erfüllungsgehilfen
  • Sperrung des für die Veranstaltung vorgesehenen Veranstaltungsortes

Sollte trotz erfolgter Teilnahmebestätigung keine Teilnahme möglich sein oder die Veranstaltung ausfallen, so wird der Veranstalter unverzüglich Kontakt mit dem Teilnehmer aufnehmen. Bei vollständigem Ausfall der Veranstaltung, ganz gleich aus welchem Grund, erhält der Teilnehmer bereits geleistete Teilnahmegebühren zurückerstattet. Kann die Veranstaltung nach Beginn aus besonderen Gründen nicht fortgeführt werden, erfolgt eine Rückerstattung anteilsmäßig. Muss die Veranstaltung aus vom Veranstalter nicht vertretbaren Gründen unterbrochen werden (wie z.B. Unwetter, Platzsperrungen) oder können einzelne Leistungen aus vom Veranstalter oder seinen Erfüllungsgehilfen nicht vertretbaren Gründen nicht erbracht werden (wie z.B. Lieferung von Speisen und Getränken), bemüht sich der Veranstalter um Ersatz oder einen sonstigen, in das ausschließliche Ermessen des Veranstalters gestellten, Ausgleich. Ein Anspruch des Teilnehmers auf Ersatz oder Ausgleich besteht nicht. Kann der Teilnehmer aus besonderen Gründen (wie z.B. Krankheit, Verletzung oder sonstigen schwerwiegenden Umständen) nicht an der Veranstaltung teilnehmen, so würden wir die Anzahl der versäumten Tage für ein nachfolgendes Fußballcamp verrechnen. Für jeden Tag der Teilnahme berechnen wir Ihnen 50,- Euro. Ein Anspruch auf Rückerstattung der Teilnahmegebühren besteht nicht. Gleiches gilt für den Fall, dass der Teilnehmer nach Beginn der Veranstaltung seine Teilnahme aus besonderem Grund nicht fortführen kann. Eine Erstattung von geleisteten Teilnahmegebühren kann dann anteilsmäßig nach dem Ermessen des Veranstalters erfolgen.

7. Leistungen

Bei den vom Veranstalter zu erbringenden Leistungen handelt es sich um die aktuell für die jeweilige Veranstaltung auf der Internetseite oder den Werbeflyern angebotenen Leistungen. Sofern die Übergabe von Sportmaterial Vertragsbestandteil ist wird darauf hingewiesen, dass qualitative Unterschiede bei den zu übereignenden Materialien bereits von Herstellerseite möglich sind.

8. Ausschluss des Teilnehmers durch den Veranstalter

Der Veranstalter behält sich vor, einzelne Teilnehmer von der Veranstaltung teilweise oder ganz auszuschließen, wenn der Teilnehmer durch sein Verhalten andere Teilnehmer, die Veranstaltung, den Veranstalter einschließlich seiner Erfüllungsgehilfen oder Dritte stört. Wird der Teilnehmer von der Veranstaltung ausgeschlossen, besteht kein Anspruch auf Rückerstattung von geleisteten Teilnehmergebühren bzw. ist der Teilnehmer zur Entrichtung der gesamten Teilnahmegebühr weiterhin verpflichtet.

9. Versicherungsschutz

Für alle Teilnehmer besteht über den Veranstalter während der gesamten Veranstaltung und für den Weg zur und von der Veranstaltung kein Versicherungsschutz. In diesem Fall erklären der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten mit der Anmeldung, dass die von ihm angemeldeten Teilnehmer über ihre Erziehungsberechtigten, unfall- und haftpflichtversichert sind.

10. Haftung, Haftungsbeschränkung und Haftungsausschluss

Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, die dem Teilnehmer durch Dritte, die nicht Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Veranstalters sind, zugefügt werden. Die Haftung des Veranstalters für Schäden aufgrund eigener Pflichtverletzungen oder für Pflichtverletzungen seiner Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

11. Unbedenklichkeitserklärung

Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten erklären mit der Anmeldung, dass der Teilnehmer gesund und sportlich voll belastbar ist und das Trainingsprogramm ohne Einschränkungen absolviert werden kann. Der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten verpflichten sich bei der Anmeldung (schriftlich) und zum jeweiligen Veranstaltungsbeginn, den Veranstalter bzw. den jeweiligen Leiter oder seinen Bevollmächtigten über alle Gesundheitsbeeinträchtigungen des Teilnehmers (schriftlich) ebenso zu informieren wie über notwendige Medikamenteneinnahme des Teilnehmers. Veränderungen des Gesundheitszustandes des Teilnehmers während einer Veranstaltung werden dem Veranstalter angezeigt und können zum Abbruch der Kursteilnahme führen.

12. Medizinische Versorgung

Wird ein Teilnehmer während der Veranstaltung krank oder verletzt sich, so bevollmächtigen der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten den Veranstalter alle notwendigen Schritte und Aktionen für eine sichere, angemessene Behandlung und/oder seinen Heimtransport zu veranlassen. Sollten dem Veranstalter durch eine medizinische Notfallversorgung eines Teilnehmers Kosten entstehen, so erklären sich der Teilnehmer bzw. seine Erziehungsberechtigten bereit, diese im vollen Umfang umgehend zu erstatten.

13. Sonstige Bestimmungen

Der Teilnehmer ist verpflichtet den Anweisungen des Veranstalters und seinen Vertretern folge zu leisten. Während der Veranstaltung hat sich der Teilnehmer in den dafür vorgesehenen oder den zugewiesenen Örtlichkeiten aufzuhalten.

14. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen dieses Vertrages nicht. Die Parteien verpflichten sich, unwirksame oder nichtige Bestimmungen durch neue Bestimmungen zu ersetzen, die den in den unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen enthaltenen wirtschaftlichen Regelungsgehalt in rechtlich zulässiger Weise gerecht werden. Entsprechendes gilt, wenn sich Bestimmungen als lückenhaft erweisen sollten. In diesem Fall verpflichten sich die Parteien, Regelungen hinzuzufügen, die dem entsprechen, was die Parteien nach Sinn und Zweck des Vertrages vereinbart hätten, wenn sie den jeweiligen Aspekt bei Vertragsschluss bedacht hätten.

* Die Verwendung der männlichen Bezeichnung „Teilnehmer“ erfolgt ausschließlich zur übersichtlichen Textgestaltung. Mit dieser Verwendung ist keine Diskriminierung, gleich welcher Art, verbunden oder gar beabsichtigt.

Berlin, 19. Januar 2010